Sonntag, 9. Dezember 2012

Warnhinweise "nicht vegetarisch"

Einfluss auf politische Prozesse und Entscheidungen zu nehmen, ist ein hartes Geschäft. Dennoch setzt sich der VEBU seit Jahren sowohl in Brüssel als auch Berlin für die Interessen vegetarisch lebender Menschen ein.
Unser erster großer Erfolg war die Definition und der Schutz der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ durch das Europäische Parlament (die finale Absegnung der entsprechenden Verordnung durch sämtlich relevante Gremien steht allerdings noch aus). Weiter lesen ... [Vebu]



Europäischen Kommission
"Die Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften der EU sollen die Verbraucher in die Lage versetzen, ihre Lebensmittel in voller Kenntnis der Sachlage auszuwählen. Insbesondere der Name des Lebensmittels und die Liste der Zutaten sowie andere obligatorische Angaben ermöglichen den Verbrauchern, Art und Merkmale der Lebensmittel zu erkennen."


Was bedeutet dies konkret?
Ein EU-Gesetz zur verpflichtenden Deklaration von Produkten, die „nicht vegetarisch“ oder „nicht vegan“ sind, gibt es erst einmal nicht. Allerdings besteht bereits ein Irreführungsverbot dahingehend, dass diesbezüglich keine Unwahrheiten in der Lebensmittelkennzeichnung verbreitet werden dürfen. 

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