Samstag, 26. Februar 2011

Gentechnikgesetz

"Am 24. November 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Landwirte müssen demnach in vollem Umfang für Schäden haften, wenn genverändertes Material in konventioneller Ernte von Nachbarfeldern gefunden wird und diese dadurch nicht mehr oder nur eingeschränkt verwertbar ist."

"Das Bundesverfassungsgericht begründet dies obendrein damit, dass eine gentechnische Veränderung von Pflanzen und Tieren einen Eingriff "in die elementaren Strukturen des Lebens" darstellen und damit prinzipiell gefährlich ist."


Das Thema ist damit aber leider nicht vom Tisch.
Eine landwirtschaftliche Nutzung, wenn auch nur in engen Grenzen, ist erst einmal erlaubt. Man akzeptiert die Forderung nach strengeren Vorschriften für den Einsatz der Gentechnik, weil man die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt sehen will. Was auch immer das letzt endlich bedeuten soll.

Die jetzige Regelung fällt deutlich positiver aus, als das was Bayern und Sachsen-Anhalt (und zum Teil auch Hessen) geplant hatten. Nach deren Wünschen sollte die Gentechnik gleichberechtigt in die Landwirtschaft integrieren werden. Und das mit einem nicht existenten Haftungsrisiko für Genbauern.

Mir stellt sich nur die Frage: Wie will man die Verbreitung von Samen durch Wind und Bienen, auf die angrenzenden Felder verhindern? Hat die Gentechnik neben den Samen, auch gentechnisch veränderten Wind und Bienen, die die Pollen nur auch gentechnisch veränderte Pflanzen transportieren?

(siehe hierzu auch "Entscheidung Gentechnikgesetz")

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