Mittwoch, 27. Juni 2012

Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein

Grundstückseigentümer in Deutschland müssen die Jagd auf ihrem Gelände nicht dulden - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Bundesrepublik muss einem Betroffenen nun Entschädigung zahlen.

Straßburg - Lehnt ein Grundstückseigentümer die Jagd aus Gewissensgründen ab, muss er diese auf seinem Besitz nicht zulassen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden (Aktenzeichen: 9300/07). Die Jagd verstoße ansonsten gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei. Weiter lesen ... [Spiegel Online]

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