Straßburg - Lehnt ein Grundstückseigentümer die Jagd aus Gewissensgründen ab, muss er diese auf seinem Besitz nicht zulassen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden (Aktenzeichen: 9300/07). Die Jagd verstoße ansonsten gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei. Weiter lesen ... [Spiegel Online]
Mittwoch, 27. Juni 2012
Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Grundstückseigentümer in Deutschland müssen die Jagd auf ihrem Gelände nicht dulden - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Bundesrepublik muss einem Betroffenen nun Entschädigung zahlen.
Straßburg - Lehnt ein Grundstückseigentümer die Jagd aus Gewissensgründen ab, muss er diese auf seinem Besitz nicht zulassen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden (Aktenzeichen: 9300/07). Die Jagd verstoße ansonsten gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei. Weiter lesen ... [Spiegel Online]
Straßburg - Lehnt ein Grundstückseigentümer die Jagd aus Gewissensgründen ab, muss er diese auf seinem Besitz nicht zulassen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden (Aktenzeichen: 9300/07). Die Jagd verstoße ansonsten gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei. Weiter lesen ... [Spiegel Online]
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen