Samstag, 26. Januar 2013

NABU begrüßt Urteil zum illegalen Wolfabschuss

NRW ist Wolf-Erwartungsland | Wolfschutz in NRW muss verbessert werden 

21. Januar 2013 - Der NABU NRW begrüßt das Ende letzter Woche ausgesprochene Urteil des Amtsgerichtes Montabaur zum Abschuss eines Wolfes im Westerwald. Das Urteil stellt klar, dass der Abschuss eines Wolfes kein Kavaliersdelikt ist. Erstmalig ist die illegale Tötung eines Wolfes nun mit dem vollständigen Verlust eines Jagdscheines geahndet worden. Zu seiner Verteidigung hatte der Schütze angegeben, den getöteten Wolf mit einem wildernden Hund verwechselt zu haben. Aufgrund dieser potenziellen Verwechselungsgefahr bittet der NABU die Jägerschaft nachdrücklich, den Abschuss frei laufender Hunde dauerhaft einzustellen. Weiter lesen ... [NABU]

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