Sonntag, 18. November 2012

Europäischer Gerichtshof entschied bereits im Fall von Frankreich und Luxemburg gegen die Zwangsbejagung von Grundstücken - Tierschutz vs. Jagd

2012: Berufung vor dem Bayerischen VGH

Zwei unterfränkische Grundstückseigentümer wehren sich gegen die zwangsweise Bejagung ihrer Grundstücke. Nachdem das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg die Klagen am 14. November 2008 abgewiesen hatte (mindestens drei der fünf Richter waren Hobbyjäger - lesen Sie: Urteil "im Namen der Jäger") kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Oktober 2009 zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt. Weiter lesen ... [zwangsbejagung-ade]

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