Sonntag, 4. März 2012

Bewertung der Tierschutzgesetz-Reform

Seit einiger Zeit steht fest, dass das deutsche Tierschutzgesetz reformiert wird. In den Medien wird teilweise sogar von einem »neuen Tierschutzgesetz« gesprochen. Doch was wird wirklich neu und strenger geregelt? Leider nicht sehr viel: Die ohnehin schon verbotenen routinemäßigen Amputationen bei sogenannten Nutztieren sollen nun tatsächlich abgeschafft werden (mit großzügigen Übergangsfristen), es gibt kleine Verschärfungen beim Thema Qualzucht, der Schenkelbrand bei Pferden wird verboten – und das war es dann auch fast schon. Lesen Sie unseren ausführlicheren Überblick, um mehr zu erfahren.

Bei der Frage, wie diese Veränderungen zu werten sind, gibt es zunächst einen einfachen und sogleich zuverlässigen Indikator: Wie reagieren die betroffenen Lobbyverbände?


Bauernverband bleibt entspannt
[...]
Auffallend ist, dass der Bauernverband nicht auf die Verschärfungen bei der Qualzucht eingeht. Das liegt daran, dass die zuständige Ministerin Aigner hier nur ein Ausstellungsverbot überzüchteter Haustierrassen plant. Masthühner und Puten, die unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbrechen, Schweine, deren Herzen schnell versagen und Kühe mit übergroßen (und ständig entzündeten) Eutern werden also nach dem Willen der Ministerin weiterhin den massentierhalterischen Alltag prägen.


Tierschützer sind enttäuscht
[...]
Als wegweisend ist die 29-seitige Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) zu erwähnen. Die DJGT zerlegt die vorgesehenen schwachen Formulierungen präzise in ihre Einzelteile, legt sachlich dar, wie die neuen Paragraphen wirklich lauten müssten, um Tierleid zu reduzieren.
[...]

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen