Freitag, 5. Oktober 2012

Die Tierschutz-Verbandsklage in Deutschland

Tiere sollen in Deutschland durch verschiedene Gesetze geschützt werden: das Staatsziel des Tierschutzes im Grundgesetz, das Tierschutzgesetz sowie verschiedene Tierschutzverordnungen. Da die Tiere diesen (meist nur geringen) Schutz nicht selbst einklagen können, ist es notwendig, dass es für Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen die Möglichkeit gibt, für die Tiere vor Gericht zu gehen.

Entgegen allgemeiner Annahmen ist dies aber fast nirgendwo möglich, denn der Bundesgesetzgeber hat Tierschutzorganisationen noch immer kein Klagerecht eingeräumt. Zum Vergleich: Umweltschutz- organisationen dürfen klagen, wenn gegen Umweltrecht verstoßen wird. Dass es trotz desselben Verfassungsrangs von Tier- und Umweltschutz im Tierschutz keine entsprechenden Klagemöglichkeiten gibt, ist aus Sicht der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ein Skandal, denn so bleiben Tierschützern selbst bei eklatanten Missständen die Hände gebunden. Anstatt Klage zu erheben, bleibt ihnen nur die Wahl, Anzeige zu erstatten und zu hoffen, dass der zuständige Staatsanwalt den Fall vor Gericht bringt. Doch Staatsanwälte sind zum einen weisungsgebunden und haben zum anderen häufig wenig Elan, wenn es um die Durchsetzung von Tierschutzrecht geht. Dies führt dazu, dass Personen, die gegen das Tierschutzrecht verstoßen, sich nur äußerst selten vor Gericht verantworten müssen. Weiter lesen ... [Albert Schweitzer Stiftung]

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