Mittwoch, 10. Oktober 2012

Mogelpackung: Gentechnik in Lebensmitteln

Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel
Für gentechnisch veränderte Lebensmittel gilt innerhalb der EU und in Deutschland eine strenge Kennzeichnungspflicht. Diese Lebensmittel dürfen zwar verkauft werden, wenn sie von den EU-Behörden geprüft, zugelassen und gekennzeichnet worden sind, dennoch gelangen sie nur in Ausnahmefällen in den Handel. Der Grund ist die geringe Nachfrage der Deutschen nach Genfood. Eine deutliche Mehrheit lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab.

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Gentechnik bei der Käseproduktion
Auch bei der Käseproduktion wird oft auf Gentechnik zurückgegriffen: Traditionell wird Käse mit Kälbermagensaft, sogenanntem Lab, hergestellt. Großkäsereien nutzen lieber das preiswertere, gentechnisch optimierte, künstliche Lab. Für deutschen Käse geht Greenpeace von einer Quote von circa 75 Prozent künstlichem Lab aus.

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Dass Genpflanzen aber die Natur verändern, ist Fakt. In Kanada hat sich Genraps ausgebreitet und kreuzt sich landesweit mit natürlichem Raps, die Kontrolle über die genetisch veränderte Pflanze ist verloren. Denn das ist das größte Problem der Gentechnik: Einmal in der Umwelt, lässt sie sich nicht mehr zurückholen.

Video in hoher Auflösung

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